Die Antwort hängt vom Umfang der Arbeiten ab.
Wann KEINE Genehmigung nötig ist
1) Bodenbelag wechseln ohne Eingriff in die Struktur
Wenn Sie nur:
- Alte Fliesen entfernen
- Neue Fliesen verlegen
- Abdichtung/Struktur unberührt lassen
→ Gilt als Wartung, meist keine Genehmigung erforderlich. Manche Gemeinschaften verlangen eine Mitteilung, keinen Antrag.
2) Rissreparaturen oder Neuverfugung
- Risse verschließen
- Fugen erneuern
- Boden streichen
→ Keine Genehmigung notwendig
Wann eine Genehmigung erforderlich ist
1) Terrassenvergrößerung
Wenn Sie:
- Fläche erweitern
- Offene Terrasse schließen
- Festes Dach bauen
→ Genehmigung für kleine Arbeiten (und ggf. Gemeinschaftszustimmung)
2) Strukturelle Änderungen
- Gefälle verändern
- Randträger bearbeiten
- Wände entfernen/setzen
→ Genehmigung erforderlich
3) Feste Pergola/Abschluss
- Struktur-gekoppelte Pergola
- Vollständige Verglasung/Abschluss
- Glasvorhänge
→ Genehmigung (teils mit städtebaulicher Freigabe)
Hinweis: freistehende oder bioklimatische Pergolen ohne strukturelle Verankerung sind oft genehmigungsfrei. Bitte beim Rathaus prüfen.
In der Eigentümergemeinschaft
Neben der Gemeinde verlangen viele Gemeinschaften:
Zustimmung der Gemeinschaft wenn:
- Arbeiten von außen sichtbar sind
- Geländer oder Gemeinschaftelemente verändert werden
- Markisen, Pergolen o. Ä. installiert werden
Oft ohne Zustimmung wenn:
- Innenarbeiten (nicht sichtbar)
- Einfache Wartung
- Keine Auswirkungen auf gemeinsame Teile
Wichtig: Satzung Ihrer Gemeinschaft lesen — jede hat eigene Regeln.
Kosten & Fristen
In umliegenden Gemeinden (Guardamar, San Fulgencio etc.):
- Kleine Arbeiten: 50–150 €
- Bearbeitung: 5–15 Arbeitstage
Wir beraten und übernehmen die Genehmigungen bei Bedarf.